Pflegegeld & Pflegesachleistung
Pflegegeld und Pflegesachleistung im Vergleich
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
Pflegegeld (§ 37 SGB XI) wird ausgezahlt, wenn die Pflege privat organisiert wird, etwa durch Angehörige — es ist ein monatlicher Festbetrag.
Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) ist kein Geld, sondern deckt Einsätze eines zugelassenen Pflegedienstes wie Meco Care bis zu einem monatlichen Höchstbetrag ab.
Beides lässt sich über die sogenannte Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) auch anteilig kombinieren.
Aktuelle Beträge (Stand: September 2026)
- Pflegegrad 2: Pflegegeld 347 € / Pflegesachleistung bis 796 € monatlich.
- Pflegegrad 3: Pflegegeld 599 € / Pflegesachleistung bis 1.497 € monatlich.
- Pflegegrad 4: Pflegegeld 800 € / Pflegesachleistung bis 1.859 € monatlich.
- Pflegegrad 5: Pflegegeld 990 € / Pflegesachleistung bis 2.299 € monatlich.
- Diese Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 unverändert auch 2026; die nächste gesetzlich vorgesehene Anpassung ist für 2028 geplant.
Wobei Meco Care helfen kann
- Wir erklären, wie eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung in Ihrer konkreten Situation aussehen könnte.
- Wir rechnen unsere Einsätze direkt über die Pflegesachleistung ab, soweit möglich.
Stand: September 2026. Quellen: Bundesministerium für Gesundheit — Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026; Gesetze im Internet — § 36–38 SGB XI.
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder medizinische Beratung. Eine verbindliche Auskunft zu Ihrem Einzelfall geben ausschließlich Ihre Pflege- oder Krankenkasse bzw. die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.
